Samstag, 13. Januar 2018

Ausbildungsmindestlohn?!

Hallo Welt,

komme ich nun zu meinem nächsten Blog.

Dieses mal betrifft es Schüler die nach der 10. Klasse oder nach dem Abitur eine Ausbildung absolvieren wollen.
In der 9. Klasse, müssen Schüler in Brandenburg ein Betriebspraktikum absolvieren. Dabei kommen die Schüler das Erste mal mit dem Thema Lohn und Gehalt in Berührung. Aber in Deutschland bekommen Auszubildende kein Lohn oder Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Laut der allgemeinen Definition soll die Ausbildungsvergütung die Lebenshaltungskosten und zuzüglich das Taschengeld decken. Die Vergütung ist im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Jährlich steigert sich die Ausbildungsvergütung. In Deutschland gibt es viele Abweichungen, z.B. verdienen Auszubildende im Westen Deutschlands durchschnittlich mehr als im Osten von Deutschland, obwohl sie in derselben Branche tätig sind.
Beispielsweise verdienen Friseure im Westen durchschnittlich 496€ und im Osten 269€.

Aus diesem Grund vertrete ich die Meinung, dass es in einigen Berufen einen Mindestlohn für Auszubildende geben sollte. Oder die Vergütung angepasst werden muss!
Es gibt wichtige Punkte, zum einen sollte es einen Mindestlohn geben, um den Beruf interessanter zu gestalten. Und um 2. damit sich wieder mehr Schüler für den Beruf bewerben.
Des Weiteren müssen Auszubildende von Ihrer Vergütung „Leben“ können. Da viele nicht mehr Zuhause wohnen und nicht unbedingt auf ihre Eltern angewiesen werden können.
Trotzdem soll es die Möglichkeit geben, dass jeder eine Ausbildung anstreben kann.




Quellen:





1 Kommentar:

  1. Schöner Beitrag.Aubildungen werden für Schüler immer unattraktiver. Nichtmal 300€ Vergütung für eine 40h Woche ist eine Frechheit. Man kann BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe)zusätzlich beantragen.

    AntwortenLöschen